Judikatur im Fokus

Neues zu wechselseitigen Beteiligungen und zur Kapitalerhaltung bei Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen

Simon Drobnik

Anmerkung zu OGH 6 Ob 42/23d

In der E 6 Ob 42/23d stand ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm gleich doppelt auf dem Prüfstand des OGH. Einerseits ging es darum, ob die Gesellschaft ihren Mitarbeitern Darlehen gewähren darf, um diesen damit den Erwerb einer (mittelbaren) Beteiligung an ihr zu ermöglichen. Andererseits galt es, die Zulässigkeitsgrenzen der wechselseitigen Beteiligung zwischen der Gesellschaft und zwei separaten Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften auszuloten. Hier knüpft der OGH an die rezente 3-Banken-Entscheidung (6 Ob 178/22b) an - lässt die entscheidende Frage nach der Zulässigkeitsgrenze wechselseitiger Beteiligungen dann aber erneut offen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2024/144

24.07.2024
Heft 7/2024
Autor/in
Simon Drobnik

Dr. Simon Drobnik ist Rechtsanwaltsanwärter bei DSC Doralt Seist Csoklich in Wien. Er publiziert regelmäßig zum Gesellschafts- und Insolvenzrecht.