Anmerkung zu OGH 6 Ob 42/23d
In der E 6 Ob 42/23d stand ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm gleich doppelt auf dem Prüfstand des OGH. Einerseits ging es darum, ob die Gesellschaft ihren Mitarbeitern Darlehen gewähren darf, um diesen damit den Erwerb einer (mittelbaren) Beteiligung an ihr zu ermöglichen. Andererseits galt es, die Zulässigkeitsgrenzen der wechselseitigen Beteiligung zwischen der Gesellschaft und zwei separaten Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften auszuloten. Hier knüpft der OGH an die rezente 3-Banken-Entscheidung (6 Ob 178/22b) an - lässt die entscheidende Frage nach der Zulässigkeitsgrenze wechselseitiger Beteiligungen dann aber erneut offen.
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