Am 18. 9. 2012 wurde die Novelle zur StMV 2004 kundgemacht,1 die neben einer Erweiterung bereits bestehender Standardanwendungen (SA011, SA012, SA024) auch drei gänzlich neue Standardanwendungen - SA033 ("Übermittlung im Konzern"), SA034 ("Unterstützungsbekundungen einer Europäischen Bürgerinitiative") sowie SA035 ("Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums") - enthält. Darüber hinaus hat sie die zuletzt 2011 novellierte, aus dem Jahr 2010 stammende SA032 "Videoüberwachung" um drei Abschnitte G. bis I. erweitert, welche die Voraussetzungen der zulässigen Videoüberwachung für "Verwaltungsgebäude öffentlicher Rechtsträger", "Rechenzentren" sowie "Parkgaragen und Parkplätze" näher regeln. Der folgende Beitrag gibt einen ersten Überblick, nimmt eine Einschätzung vor und versucht erste Begriffsklärungen.
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