Datenschutz & E-Government

Neues zur Datenübermittlung im Konzern, Videoüberwachung & Co - Neuerliche Änderung der Standardanwendung SA032

RA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)

Am 18. 9. 2012 wurde die Novelle zur StMV 2004 kundgemacht,1 die neben einer Erweiterung bereits bestehender Standardanwendungen (SA011, SA012, SA024) auch drei gänzlich neue Standardanwendungen - SA033 ("Übermittlung im Konzern"), SA034 ("Unterstützungsbekundungen einer Europäischen Bürgerinitiative") sowie SA035 ("Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums") - enthält. Darüber hinaus hat sie die zuletzt 2011 novellierte, aus dem Jahr 2010 stammende SA032 "Videoüberwachung" um drei Abschnitte G. bis I. erweitert, welche die Voraussetzungen der zulässigen Videoüberwachung für "Verwaltungsgebäude öffentlicher Rechtsträger", "Rechenzentren" sowie "Parkgaragen und Parkplätze" näher regeln. Der folgende Beitrag gibt einen ersten Überblick, nimmt eine Einschätzung vor und versucht erste Begriffsklärungen.

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Artikel-Nr.
jusIT 2012/85

25.10.2012
Heft 5/2012
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.