Thema

Neues zur Haftung des Unternehmensberaters?

RAA Dr. Clemens Völkl / Univ.-Ass. Dr. Katharina Posch

Besprechung von OGH 4 Ob 254/05i = Zak 2006/298

Die Beraterhaftung steckt als Rechtsgebiet weitgehend in den Kinderschuhen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich: Zum einen werden Haftungsfälle in der Rsp regelmäßig als Einzelfallentscheidungen gesehen. Eine angemessene Systematik wurde daher vielfach von den Gerichten nicht entwickelt. Zum anderen liegt es in der Natur der Sache, dass „Berater“ ihrer eigenen Haftung nicht das Wort reden. Mangels Systematik fällt die Einzelfallprüfung erfahrungsgemäß schwer. Der vorliegende Beitrag entwickelt daher weitere Beurteilungsansätze für Berater und Richter.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2006/289

16.05.2006
Heft 9/2006
Autor/in
Katharina Posch

Univ.-Ass. Dr. Katharina Posch ist Universitätsassistentin am Institut für Arbeits-und Sozialrecht der Universität Wien.

Publikationen:

Zuletzt: Headhunter, Personalberater und Arbeitsvermittler in Völkl, Handbuch Beraterhaftung (2006, im Erscheinen); Kommentierung der §§ 6, 7, 30ff GlBG in Rebhahn, GlBG (2005); Fürsorgepflicht bei Überlassung im öffentlichen Dienst, JBl 2005, 703.

Clemens Völkl

RA Dr. Clemens Völkl ist Partner der Völkl Rechtsanwälte GmbH & Co KG und Lektor an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er beschäftigt sich mit Bank-, Versicherungs- und Gesellschaftsrecht sowie Prozessführung und zählt zu den anerkanntesten Spezialisten im Bereich der Berater- und Abschlussprüferhaftung. Nähere Informationen finden Sie unter www.voelkl.partners.

Publikationen (Auswahl):
Handbuch Beraterhaftung (2013); §§ 15 (gemeinsam mit Ratka), §§ 55–58 und §§ 54, 59, 60 in Straube, Wiener Kommentar zum GmbHG (2015, 2020); §§ 3, 9, 10 und § 15 (mit Ettmayer) UGB und §§ 1–10 FBG in Straube, UGB I (2017); § 270, §§ 269, 271, 271c (mit Hirschböck und Gedlicka), 275 und 276 in Straube, UGB II (2019); LÜW: Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (2020; gemeinsam mit Ratka und Rauter).