Thema

Neues zur Verbrauchereigenschaft von GmbH-Gesellschaftern

Mag. Manfred Mann-Kommenda, MSc

Eine aktuelle Entscheidung des 6. Senats des OGH1 bietet Anlass, erneut die Frage zu beleuchten, unter welchen Voraussetzungen Gesellschafter einer GmbH als Verbraucher zu qualifizieren sind und sich insb auf die Bestimmungen des KSchG zum Interzedentenschutz berufen können. Dabei zeigt sich, dass diese Frage nur anhand der Umstände des Einzelfalls beantwortet werden kann, entgegen früherer Judikatur jedoch nun auch ein bloßer Minderheitsgesellschafter Unternehmer sein kann.

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Artikel-Nr.
Zak 2016/613

27.09.2016
Heft 17/2016
Autor/in
Manfred Mann-Kommenda

Dr. Manfred Mann-Kommenda, MSc, ist Richter des LG Wiener Neustadt und leitete ua die Insolvenzabteilungen am BG Mödling.