Das Europäische Zivilverfahrensrecht hat sich seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam geradezu explosionsartig fortentwickelt. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Neuerungen seit dem letzten Bericht in Zak 2009/355, 223.
Am 1. 12. 2009 ist bekanntlich nach einer langen und teilweise turbulenten Vorgeschichte der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten.1 Im gegebenen Zusammenhang interessiert insb der Titel V des III. Teils des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der mit der programmatischen Erklärung in Art 67 Abs 1 eingeleitet wird, dass die Union einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bildet, "in dem die Grundrechte und die verschiedenen Rechtsordnungen und -traditionen der Mitgliedstaaten geachtet werden". Ob diese wohlklingenden Worte mehr als einen frommen Kalenderspruch bedeuten, muss sich allerdings erst herausstellen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.