Das Europäische Zivilverfahrensrecht hat sich seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam sehr intensiv fortentwickelt. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Neuerungen seit dem letzten Bericht in Zak 2010/466, 263.
Seit meinem letzten Bericht im Vorjahr sind keine neuen einschlägigen europäischen Rechtsakte beschlossen worden. Lediglich die Anhänge zur EuInsVO sind (wegen einschlägiger Gesetzesänderungen in Österreich und Lettland) aktualisiert neu kundgemacht worden (ABl L 2011/160, 52) und die EuGVVO ist an zwei Stellen (Art 47 Abs 2 und Art 60 Abs 3) geringfügig berichtigt worden (ABl L 2010/328, 36).
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