Aktuelles / Unionsrecht

Neuigkeiten zur Regulierung der Ratingbranche

Bearbeiter: Mag. Johannes Peter Burgstaller

Beginnend mit 31. 12. 2013 erlegt Art 39b CRA III1 der Europäischen Kommission (fortan: Kommission) jährliche Berichtspflichten zum Markt für Risikobewertungen durch Ratingagenturen auf. Gegenstand der Berichte an das Europäische Parlament sind die Verringerung des Rückgriffs der Marktteilnehmer auf externe Ratings, eine Steigerung des Wettbewerbs am Markt für Risikobewertungen sowie die mögliche Einrichtung einer Europäischen Ratingstelle für Länderratings. Die aufgezählten Berichtspflichten wurden nunmehr mit einem Sammelbericht2 vom 19. 10. 2016 erfüllt.

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Artikel-Nr.
ZFR 2016/286

22.12.2016
Heft 12/2016
Autor/in
Johannes Peter Burgstaller

Univ.-Ass. Mag. Johannes Peter Burgstaller ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Karl-Franzens-Universität Graz. Neben seiner Tätigkeit im Gesellschaftsrecht spezialisiert er sich im Rahmen seiner Dissertation im Banken- und Kapitalmarktrecht sowie im Bereich der Finanzmarktregulierung.