Derzeit besteht ein regelrechter "Run" auf digitale Kunstwerke, deren Einmaligkeit durch "Non-Fungible Token" (NFT) garantiert ist. Der vorliegende Beitrag untersucht, inwieweit diese Technologie auch für physische Objekte nutzbar gemacht werden kann.
Blockchain und Smart Contracts sind derzeit in aller Munde. Diese Entwicklung hat auch vor dem Kunstmarkt nicht Halt gemacht. Im letzten Jahr war ein regelrechter "Run" auf digitale Kunstwerke zu registrieren, die in Form von NFTs zu teilweise atemberaubenden Preisen gehandelt, gesammelt oder in virtuellen Welten (Metaverse) wie "Cryptovoxles" ausgestellt werden.1 So verkaufte Beeple letztes Jahr ein NFT um 69 Millionen USD.2 Die ausgefeilte Technik schützt freilich nicht immer: Letztes Jahr wurde eine millionenteure Sammlung von Affen-NFTs gestohlen.3 Doch darum soll es hier nicht gehen. Vielmehr stellt sich die Frage, ob diese Technologie auch für die Einräumung von Rechten "in der realen Welt" genutzt werden kann.
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