Der Autor hält die in der Rsp und bei der Testierfähigkeit auch gesetzlich (§ 568 ABGB) anerkannte Rechtsfigur des Lucidum Intervallum für überholt und verzichtbar. Die rechtliche Vorstellung von lichten Augenblicken eines Geschäftsunfähigen, in denen er geschäftsfähig ist, sei kein beobachtbares psychiatrisches Phänomen und werde in der medizinisch-psychiatrischen Forschung abgelehnt. Die Rsp, nach der bei dauernder Geschäftsunfähigkeit nachgewiesen werden könne, dass das konkrete Rechtsgeschäft in einem lichten Augenblick geschlossen wurde und deshalb gültig ist, stehe in einem Spannungsverhältnis zur gesetzlichen Vermutung der Geschäftsfähigkeit bei Volljährigen nach § 865 Abs 1 ABGB, weil sie die Beweislast umkehre. Außerdem sei die Geschäftsfähigkeit immer für das konkrete Rechtsgeschäft zu prüfen.
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