Thema

Normative Erfordernisse und Grenzen bei der Umsetzung der Verbandsklagen-Richtlinie in das österreichische Recht

Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Garber / Univ.-Ass. Mag. Bernhard Sommer

Die Umsetzung der neuen europäischen Verbandsklagen-Richtlinie1 hat bis 25. 12. 2022 zu erfolgen. Der hohe Abstraktionsgrad der unionsrechtlichen Vorgaben und zahlreiche Wahlmöglichkeiten in Bezug auf deren Umsetzung2 eröffnen den nationalen Gesetzgebern hierbei einen erheblichen Handlungsspielraum. Dieser wird durch die Zielsetzungen der Richtlinie begrenzt, wozu insb die Wahrung des "Gleichgewichts zwischen der Verbesserung des Zugangs der Verbraucher zur Justiz und der gleichzeitigen Gewährung angemessener Schutzmaßnahmen für Unternehmen gegen Klagemissbrauch" zählt.3 Überdies setzt eine effektive und friktionsfreie Umsetzung des Richtlinieninhalts die Bedachtnahme auf die Grundsätze und die Systematik bestehender nationaler Rechtsschutzmechanismen voraus. Der vorliegende Beitrag erörtert anhand ausgewählter Fragestellungen die wesentlichen Kriterien, die bei der Anpassung des österreichischen Zivilverfahrensrechts an die Verbandsklagen-Richtlinie zu beachten sind.

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Artikel-Nr.
Zak 2022/303

10.06.2022
Heft 9/2022
Autor/in
Thomas Garber

Mag. Dr. Thomas Garber ist Universitätsprofessor am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität Graz. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im österreichischen, europäischen und internationalen Zivilverfahrensrecht sowie Zwangsvollstreckungsrecht einschließlich Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes.

Bernhard Sommer

Mag. Bernhard Sommer ist Universitätsassistent am Institut für Zivilverfahrensrecht der JKU Linz.