Der VfGH (G 83/2024) hat einen Parteiantrag auf Normenkontrolle gegen § 783 ABGB, der die Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte behandelt, abgewiesen. Ua verneinte er einen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot nach Art 18 Abs 1 B-VG.
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