Mit BGBl II 214/20161 wurde die Emittenten-Compliance-Verordnung 2007 (ECV 2007) novelliert. Mit dieser Novelle wurde auf das neue Regelungsregime der VO 2014/596/EU (MAD) reagiert und es wurden teilweise Anpassungen aufgrund der Rechtsweiterentwicklung, teilweise aber auch Aufhebungen von Regelungen aufgrund des vorrangig anzuwendenden Unionsrechts vorgenommen.2 Auf die wichtigsten Änderungen soll hier kurz eingegangen werden.
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Dr. Ulrich E. Palma ist Universitätsassistent am Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Salzburg. Er hält dort Lehrveranstaltungen zum Zivil- und Unternehmensrecht und verfasste zahlreiche Publikationen in den genannten Rechtsgebieten.