Mit BGBl II 2019/306 hat die FMA am 18. 10. 2019 auf der Grundlage des § 63 Abs 5 BWG eine Novelle zur VO über die Anlage zum Prüfungsbericht - AP-VO veröffentlicht. Mit der Novelle werden die Berichtspflichten gem Teil VII AP-VO gestrichen und im bisherigen Teil VIII AP-VO werden einige begriffliche Anpassungen an etablierte Begriffe der Säule 2 vorgenommen.
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