Aktuelles / Bankenaufsicht

Novelle der Verordnung der FMA über den internationalen Austausch von Daten der Großkreditevidenz (Großkreditevidenzaustauschverordnung - GKE-AustauschV)

Bearbeiterin: Mag. Eva-Désirée Lembeck-Kapfer, LL.M.

Mit BGBl II 2010/182 wurde die Novelle der GKE-AustauschV der FMA kundgemacht. Die Änderungen sind mit 1. 7. 2011 in Kraft getreten. Nunmehr findet der Austausch der Daten auch mit der rumänischen Nationalbank statt. Außerdem wurde die Frequenz des Datenaustausches grundsätzlich auf einen Monat umgestellt; lediglich der Deutschen Bundesbank sind die Daten - wie bisher - in vierteljährlichen Abständen zu übermitteln.

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Artikel-Nr.
ZFR 2011/121

09.08.2011
Heft 4/2011
Autor/in
Eva-Désirée Lembeck

Mag. Eva-Désirée Lembeck, LL.M. (Brügge), ist stellvertretende Abteilungsleiterin der Abteilung „Consolidated Supervision und Aufsichtsstandards“ im Bereich Bankenaufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehören die aufsichtliche Rechtsfortentwicklung auf europäischer und nationaler Ebene sowie die Bearbeitung von Rechtsfragen im Bereich des Bankaufsichtsrechts.