Mit der Sammelnovelle BGBl I 2015/150, ausgegeben am 28. 12. 2015, wurden mehrere kapitalmarktrelevante Gesetze novelliert.
Im Umsetzung der RL 2013/50/EU (TransparenzRL) wurden mehrere Straftatbestände des BörseG angepasst oder neu erlassen und an den Mindestvorgaben der TransparenzRL ausgerichtet. Davon getrennt finden sich in §§ 48 ff jene Straftatbestände, die nicht von der Richtlinie erfasst werden.
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Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.