Mit dem 2. Materien-Datenschutzgesetz-Anpassungsgesetz BGBl I 2018/37, kundgemacht am 14. 6. 2018, wurde auch das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) zum bereits zweiten Mal novelliert.
In § 1 Z 1 leg cit wird die Definition des wirtschaftlichen Eigentümers ("wE") präzisiert: Durch redaktionelle Anpassungen soll verdeutlicht werden, dass
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