Mitte Oktober 2020 hat die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) ihre Meldeverordnung betreffend die Erfassung von Kredit- und Länderrisiken, Restlaufzeiten und Fremdwährungskrediten sowie Finanzinformationen von Auslandstochterbanken - Meldeverordnung FinStab 2018 - novelliert.1 Die FinStab-Novelle 2020 beruht, ebenso wie die FinStab 20182 selbst, auf § 44 Abs 2 Nationalbankgesetz (NBG).
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