Vor Kurzem wurde die Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-V der FMA novelliert (BGBl II 2015/107).
§ 2 Abs 2 der Verordnung lautet nunmehr: "Staaten, in denen jedenfalls ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung besteht, sind 1. Islamische Republik Iran, 2. Demokratische Volksrepublik Korea, 3. Demokratische Volksrepublik Algerien, 4. Republik Ecuador, 5. Republik der Union von Myanmar, 6. Republik Somalia und 7. Arabische Republik Syrien." Die Novelle ist am 16. 5. 2015 in Kraft getreten.
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