Mit einer am 16. 3. 2023 nach Einholung der Zustimmung des BMF kundgemachten Novelle1 zur Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V) hat die FMA auf der Grundlage des § 74 Abs 6 BWG einige Anpassungen im Meldewesen für Kreditinstitute vorgenommen:
Anpassung der Meldungen zum Vergütungswesen an die EBA-Leitlinien für den Vergleich der Vergütungspraktiken, des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und der gebilligten höheren Höchstwerte für das Verhältnis gem CRD IV 2 sowie die EBA-Leitlinien zur Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen gem CRD IV und der RL (EU) 2019/2034. 3Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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