Mit der Verordnung BGBl II 2009/336 hat die FMA die Verordnung über die Anlage zum Prüfbericht (§ 63 Abs 5 und 7 BWG) novelliert. Neben der Änderung des Formates besteht die auffälligste Änderung im Wegfall des Vorblattes (Seite 1) der standardisierten Anlage (dieses sah bisher allgemeine Angaben zum Bankprüfer, zum geprüften Kreditinstitut, zu den gesetzten Prüfungshandlungen und zur Prüfungsdauer vor). Stattdessen normiert § 1 Abs 1 letzter Satz der Verordnung nunmehr ausdrücklich, dass die Richtigkeit der Anlage durch die Unterschrift des Bankprüfers zu bestätigen ist. Die Anlage tritt mit 30. 12. 2009 in Kraft und ist auf Geschäftsjahre, die nach dem 30. 12. 2009 enden, anzuwenden.
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