Aktuelles / Bankrecht

Novelle zur Verordnung der FMA über die Anlage zum Prüfbericht (AP-VO)

Bearbeiter: Priv.-Doz. Dr. Alfred Schramm

Mit der Verordnung BGBl II 2009/336 hat die FMA die Verordnung über die Anlage zum Prüfbericht (§ 63 Abs 5 und 7 BWG) novelliert. Neben der Änderung des Formates besteht die auffälligste Änderung im Wegfall des Vorblattes (Seite 1) der standardisierten Anlage (dieses sah bisher allgemeine Angaben zum Bankprüfer, zum geprüften Kreditinstitut, zu den gesetzten Prüfungshandlungen und zur Prüfungsdauer vor). Stattdessen normiert § 1 Abs 1 letzter Satz der Verordnung nunmehr ausdrücklich, dass die Richtigkeit der Anlage durch die Unterschrift des Bankprüfers zu bestätigen ist. Die Anlage tritt mit 30. 12. 2009 in Kraft und ist auf Geschäftsjahre, die nach dem 30. 12. 2009 enden, anzuwenden.

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Artikel-Nr.
ZFR 2009/156

11.12.2009
Heft 6/2009
Autor/in
Alfred Schramm

Dr.Alfred Schramm ist Universitätsassistent am IOER, WU Wien und Mitglied der Redaktion der ZFR. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Finanzmarktaufsichtsrecht und der Rechtsvergleichung.

Publikationen:

Kammel/Schramm, Grundriss des Devisenrechts (2006) (Walther Kastner-Preis 2007);

N. Raschauer/Schramm, Neue Enforcementregelungen im Finanzmarktaufsichtsrecht, ZFR 1/2006, 8;

Schramm, Das Finanzkonglomerategesetz. Ein aktuelles Problem des österreichischen und des EG-Bankrechts, ÖBA 2004, 937;

Schramm, Finanzmarktaufsicht verfassungsrechtlich abgesichert.- Oder: Wie man die Verfassung weiter demontiert, JBl 2003, 8.