Die ursprüngliche Fassung der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten1 ("Finanzsicherheiten-Richtlinie"), die einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Verwertung von Finanzsicherheiten vorsieht, wurde in Österreich durch das Finanzsicherheiten-Gesetz2 umgesetzt. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Verwendung von Kreditforderungen zu maximieren, wurde von der Europäischen Zentralbank empfohlen, den Anwendungsbereich der Finanzsicherheiten-Richtlinie auch auf Kreditforderungen auszudehnen. Dieser Empfehlung ging die Europäische Union in der Richtlinie 2009/44/EG3 nach. Maßgebliche wirtschaftspolitische Auswirkungen, vor allem im Hinblick auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich, werden durch die Richtlinie unmittelbar grundsätzlich nicht erwartet, in Ermangelung von Informationspflichten für BürgerInnen oder Unternehmer sollte sich die
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