Aufgrund Art 1 Abs 2 VO 216/2013/EU besitzt (nur) die elektronische Fassung des EU-Amtsblatts seit dem 1. 7. 2013 (Art 5 der VO) Echtheit und entfaltet Rechtswirkung (nur diese Fassung ist daher verbindlich).
Authentische Fassungen sind abrufbar unter http://new.eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de
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Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.