Aktuelles / Unionsrecht

Nur mehr elektronisches EU-ABl verbindlich

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Aufgrund Art 1 Abs 2 VO 216/2013/EU besitzt (nur) die elektronische Fassung des EU-Amtsblatts seit dem 1. 7. 2013 (Art 5 der VO) Echtheit und entfaltet Rechtswirkung (nur diese Fassung ist daher verbindlich).

Authentische Fassungen sind abrufbar unter http://new.eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de

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Artikel-Nr.
ZFR 2013/165

08.10.2013
Heft 6/2013
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.