Thema

Öffentlich-rechtliche Aspekte erbrechtlicher Gesamtrechtsnachfolge

Dr. Georg Granner, LL.B.

Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen öffentliche Rechte und Pflichten des Verstorbenen auf seine Erben übergehen und welche sonstigen Begleitregelungen die Verwaltungsvorschriften für die erbrechtliche Gesamtrechtsnachfolge vorsehen.1

Wie ist es um das rechtliche Schicksal von Rechten und Pflichten bestellt, die nicht in der Privatrechtsordnung, sondern im öffentlichen Recht wurzeln, wenn der Berechtigte oder Verpflichtete verstirbt? Welche Vorsorge treffen die Verwaltungsvorschriften für diesen Fall? Unter welchen Voraussetzungen gehen öffentliche Rechte und Pflichten auf den oder die Erben über?

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Artikel-Nr.
Zak 2016/344

07.06.2016
Heft 10/2016
Autor/in
Georg Granner

Dr. Georg Granner, LL.B., ist Mitarbeiter der Direktion und Bezirksverwaltung am Magistrat der Stadt Wels.


Publikationen: §§ 84a-84j, in Ennöckl/N. Raschauer/Wessely (Hrsg), GewO 1994 (2015); Dingliche Wirkung öffentlicher Rechte und Pflichten - Rechtsnachfolge im öffentlichen Recht (2014); Verpflichtungszusagen der Gemeinde in kommunalen Baurechtsverträgen als "Haftungsübernahme"? RFG 2014, 100, mit N. Raschauer.