Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit bei der Auslegung von Rechtsvorschriften eine Berücksichtigung des Aspektes der ökonomischen Effizienz von Regelungen methodologisch zulässig ist. Dabei wird herausgearbeitet, dass ökonomische Effizienz zwar durchaus ein dem Gesetzgeber zusinnbares Kriterium ist. Es konkurriert allerdings mit anderen Gesichtspunkten, die ebenfalls Rückschlüsse auf den Willen des Gesetzgebers zulassen. Die Bedachtnahme auf die ökonomische Effizienz hängt daher vom Einzelfall ab, wobei dieser Aspekt bei der Auslegung umso mehr an Gewicht gewinnt (und auf Grund des Gleichheitssatzes umso eher geboten ist), je weniger die mit anderen Varianten verbundenen Kosten durch dem Gesetzgeber unterstellbare Wertungen zu rechtfertigen sind ("abgestufte ökonomische Effizienz"). Der Beitrag zeigt auch die Grenzen der "Ökonomischen Analyse des Rechts" bei der Interpretation von rechtlichen Bestimmungen auf.
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