Erst im März 2024 hatte die OeNB ihre Meldeverordnung FinStab 2024 (Verordnung betreffend die Erfassung von Kredit und Länderrisiken, Restlaufzeiten und Fremdwährungskredite sowie Finanzinformationen von Auslandstochterbanken) sowie die Datenmodellverordnung 2024 auf Basis des § 44d bzw des § 44b Abs 2 Nationalbankgesetz (NBG) gänzlich neu erlassen.1 Mit Kundmachungen vom 7. 11. 2024 wurden diese beiden Regelwerke erstmals novelliert.
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