Bereits mit der DVO (EU) 2021/637, einem technischen Durchführungsstandard (ITS), hatte die Kom im Jahr 2021 einheitliche Offenlegungsformate und zugehörige Erläuterungen für die nach Maßgabe der Titel II und III CRR vorgesehenen Offenlegungen festgelegt.
Mit der VO (EU) 2019/876 war zuletzt die CRR geändert worden, indem ua ein neuer Art 449a CRR aufgenommen worden war. Nach diesem Artikel müssen große Institute, die Wertpapiere emittiert haben, die zum Handel auf einem geregelten Markt eines Mitgliedstaates (MS) zugelassen sind, seit dem 28. 6. 2022 Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (environmental, social and governance risks - ESG-Risiken) einschließlich physischer Risiken und Transitionsrisiken
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