Fraus non omnia corrumpit
Die aktuelle Entscheidung 7 Ob 49/22i1 verneint die Haftung der bekl Versicherungs-AG (im Folgenden "das VU") für den jahrzehntelangen (schweren) Kundenbetrug eines ihrer Kundenbetreuer, der als Außendienstmitarbeiter und später als vermittelnder Versicherungsagent - also ohne Abschlussvollmacht2 - für diese tätig gewesen war.
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Dr. Andreas Baumgartner, LL.M. (Harvard), ist Habilitationsantragsteller und Lehrbeauftragter am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien. Er hält laufend Fachvorträge und ist Autor zahlreicher Publikationen im Bereich des Wirtschaftsprivatrechts.