IT-Recht Judikatur / Zivilrecht / Datenschutzrecht

OGH: Zum Format, in dem Daten von einem Dienstleister übergeben werden müssen

Bearbeiter: Elisabeth Staudegger / Clemens Thiele

§

DSG: §§ 10, 11 Abs 1 Z 5, § 11 Abs 2

ABGB: §§ 1009, 1295 Abs 2

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OGH 15. 4. 2010, 6 Ob 40/10s (Datenformat)

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Artikel-Nr.
jusIT 2010/61

26.08.2010
Heft 4/2010
Autor/in
Elisabeth Staudegger

Univ.-Prof.in Dr.in Elisabeth Staudegger leitet den Fachbereich Recht und IT am Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen an der Universität Graz. Als Gründungsmitglied des interdisziplinären Forschungsnetzwerks „Human Factor in Digital Transformation“ (HFDT) und Sprecherin des HFDT-Doktoratsprogramms widmet sie sich intensiv den gesellschaftlichen Implikationen der Digitalisierung. Laufend einschlägige Publikationen und Vorträge.

Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.