Thema

Online-Glücksspiel: Aktuelle Judikatur und mögliche Haftungsrisiken

MMag. Thomas Hartl / Mag. Adrian Zwettler, MA, BA

Der OGH geht - auf Basis eines Erkenntnisses des VfGH - davon aus, dass Spieler bei Online-Glücksspielen gemachte Verluste zurückfordern können, wenn der Anbieter im Inland über keine Konzession verfügt. In Deutschland bejahen vereinzelte Entscheidungen sogar Rückforderungsansprüche gegen Zahlungsdienstleister.

Jüngst hat Kletečka die Entwicklung der Rsp zum Thema dargestellt.1 Der OGH war erst davon ausgegangen, dass das österreichische Glücksspielmonopol unionsrechtswidrig sei, weshalb die Rückforderungsansprüche jener Spieler, die sich auf einen Monopolverstoß beriefen, ins Leere gehen müssten.2 Begründet wurde das insbesondere mit der staatlich geduldeten Werbepraxis der (Allein-)Konzessionärin (§ 14 GSpG) für Online-Glücksspiel.3 Der VfGH entschied jedoch 2016, dass das Monopol unionsrechtskonform sei, da der Glücksspielmarkt zwischen 2009 und 2015 nicht in relevantem Ausmaß gewachsen sei, sodass diese Werbetätigkeit der Konzessionäre offenbar den Zielen des § 56 Abs 1 GSpG nicht entgegenstehe.4

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Artikel-Nr.
Zak 2021/691

17.12.2021
Heft 20/2021
Autor/in
Thomas Hartl

RA MMag. Thomas Hartl ist Counsel bei BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte in der Praxisgruppe Dispute Resolution/White-Collar Crime. Er ist spezialisiert auf die Vertretung und Beratung in allen Angelegenheiten des Wirtschaftsstrafrechts und die damit zusammenhängende Abwehr und Verfolgung von Ansprüchen.

Adrian Zwettler

Dr. Adrian Zwettler, MA, BA, ist Rechtsanwalt bei BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte und Mitglied der Praxisgruppe Dispute Resolution/White Collar Crime.