Zugleich eine nähere Betrachtung von 4 Ob 217/21x = Zak 2023/233, 136
Die Entscheidung des verstärkten 4. Senats vom 28. 3. 20231 zur Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte nach Einräumung eines Optionsrechts ist für die Autoren Anlass, das dabei maßgebliche Verhältnis zwischen Optionsvertrag und damit angestrebtem Hauptvertrag näher zu betrachten.2 Nur aus einer Zusammenschau beider Vereinbarungen erschließt sich der maßgebliche Gegenstand der Laesio-Prüfung und daraus ableitbar auch der Anfechtungsgegenstand. Die Frage nach dem Zeitpunkt der Beurteilung des für § 934 ABGB relevanten Wertverhältnisses und jene nach dem Verjährungsbeginn sind logisch nachgelagert.
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