Thema

Optionsbegründung, Hauptvertrag und laesio enormis

Univ.-Prof. Dr. Meinhard Lukas / Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr

Zugleich eine nähere Betrachtung von 4 Ob 217/21x = Zak 2023/233, 136

Die Entscheidung des verstärkten 4. Senats vom 28. 3. 20231 zur Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte nach Einräumung eines Optionsrechts ist für die Autoren Anlass, das dabei maßgebliche Verhältnis zwischen Optionsvertrag und damit angestrebtem Hauptvertrag näher zu betrachten.2 Nur aus einer Zusammenschau beider Vereinbarungen erschließt sich der maßgebliche Gegenstand der Laesio-Prüfung und daraus ableitbar auch der Anfechtungsgegenstand. Die Frage nach dem Zeitpunkt der Beurteilung des für § 934 ABGB relevanten Wertverhältnisses und jene nach dem Verjährungsbeginn sind logisch nachgelagert.

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Artikel-Nr.
Zak 2023/586

23.10.2023
Heft 17/2023
Autor/in
Meinhard Lukas

Dr. Meinhard Lukas ist Universitätsprofessor am Institut für Zivilrecht der JKU Linz. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Vertrags- und Stellvertretungsrecht, Schuld- und Schadenersatzrecht sowie neuerdings im Recht des digitalen Raums.

Matthias Neumayr

Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr war von 2001 bis 2023 Richter am Obersten Gerichtshof (ab 2018 Vizepräsident), davor ab 1984 Richter im Sprengel des OLG Linz. Univ.-Prof. für Zivilrecht an der Johannes Kepler Universität Linz. Autor zahlreicher Veröffentlichungen, vor allem zum Zivilrecht, Unternehmensrecht, Verfahrensrecht und Unionsrecht.