Finanzmarktaufsichtsbehörde
Anlässlich der Novelle BGBl I 2012/54 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung von parallelen Pensionslösungen und Lebensphasenmodellen ausführlich diskutiert. Die intendierte Belebung des Wettbewerbs und Stärkung von individuellen Wahlrechten im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge führen zu zahlreichen Auslegungsfragen. Die Untersuchung zeigt, dass folgende Aspekte zusammenspielen: Vorsorgedreieck (Arbeitgeber - Arbeitnehmer/Begünstigte - eine oder mehrere Pensionsvorsorgeeinrichtungen), kollektiver Charakter des Systems, Aufsichts-, Arbeits- und Zivilrecht.
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