Beiträge

Parallele Pensionslösungen und Lebensphasenmodelle - aufsichtsrechtliche Aspekte

MMag. Adrian Trif

Finanzmarktaufsichtsbehörde

Anlässlich der Novelle BGBl I 2012/54 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung von parallelen Pensionslösungen und Lebensphasenmodellen ausführlich diskutiert. Die intendierte Belebung des Wettbewerbs und Stärkung von individuellen Wahlrechten im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge führen zu zahlreichen Auslegungsfragen. Die Untersuchung zeigt, dass folgende Aspekte zusammenspielen: Vorsorgedreieck (Arbeitgeber - Arbeitnehmer/Begünstigte - eine oder mehrere Pensionsvorsorgeeinrichtungen), kollektiver Charakter des Systems, Aufsichts-, Arbeits- und Zivilrecht.

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Artikel-Nr.
ZFR 2013/151

08.10.2013
Heft 6/2013
Autor/in
Adrian Trif

MMag. Adrian Trif ist in der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), Abteilung Behördliche Aufsicht über Versicherungsunternehmen und Pensionskassen, tätig und befasst sich schwerpunktmäßig ua mit Fragen der betrieblichen Altersvorsorge. MMag. Trif hat langjährige Erfahrung im Bereich des Finanz- und Kapitalmarktrechts, die er sowohl in der FMA (Abteilungen Rechts- und Verfahrensangelegenheiten sowie Bekämpfung des unerlaubten Geschäftsbetriebs) als auch bei der WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH (Arbeitsgruppe Banking & Finance) gesammelt hat.

Publikationen:

Co-Autor, Outsourcing der Vermögensverwaltung, in Feiler/Raschhofer (Hrsg), Innovation und internationale Rechtspraxis, Praxisschrift für Wolfgang Zankl (2009); Co-Autor, UCITS IV: EU-Pass für Verwaltungsgesellschaften als Anlass für eine Konsolidierung der Fondsindustrie?, in ZFR Spezial - Aktuelles Finanzmarktrecht 2009; Bericht zum zweiten Kapitalmarktforum 2010, BKR 2011, 261