In aller Kürze

Parallelzuständigkeiten bei Datenschutzverstößen

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

In der Vorabentscheidung C-132/21, Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság, hat der EuGH klargestellt, dass die in Art 77 f und Art 79 DSGVO vorgesehenen verwaltungs- und zivilgerichtlichen Rechtsbehelfe bei Datenschutzverstößen nebeneinander und unabhängig voneinander ausgeübt werden können (siehe auch Zak 2021/220, 123). Das Zusammenspiel dieser Rechtsbehelfe so zu regeln, dass ein wirksamer Rechtsschutz und eine einheitliche Rechtsanwendung gewährleistet sind, sei Sache der Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Verfahrensautonomie.

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Artikel-Nr.
Zak 2023/37

30.01.2023
Heft 2/2023