Thema

Parteienvereinbarung bei der Schiedsrichterbestellung

Mag. Alexander Meisinger

Grundsätzlich kann jede volljährige geschäftsfähige Person als Schiedsrichter nominiert werden. Einzige zu erfüllende Kriterien sind Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sowie etwaige von den Parteien vereinbarte Anforderungen. Welche Möglichkeiten und Grenzen im Zusammenhang mit der Parteienvereinbarung bestehen, soll nachfolgend überblicksmäßig herausgearbeitet werden.

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Artikel-Nr.
Zak 2017/8

18.01.2017
Heft 1/2017
Autor/in
Alexander Meisinger

Dr. Alexander Meisinger ist Notariatskandidat im Notariat Mag. Gernot Rössler in Lambach. Zuvor war er Universitätsassistent und langjähriger Mitarbeiter am Institut für Europäisches und Österreichisches Zivilverfahrensrecht (Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner) der Johannes Kepler Universität Linz. Er publiziert zu zivilverfahrensrechtlichen Themen sowie dem Fachbereich der „Alternativen“ Streitbeilegung.