Patronatserklärungen sind in der österreichischen Rechtsordnung nicht explizit definiert. Anders als andere, im Zivilrecht verankerte Formen der Kreditbesicherung, bieten sie in Ansehung ihrer Eigenschaften ein heterogenes Bild. In der Literatur wird daher vertreten, dass die Beurteilung ihrer Anerkennungsfähigkeit als Technik der Kreditrisikominderung (CRM-Technik) eine Frage des Einzelfalls ist.1 Gegen diese Einschätzung sind jedoch Bedenken grundsätzlicher Natur anzumelden, da jede Prüfung bereits wegen der Eigenheiten einer Patronatserklärung negativ enden muss.
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