Nach der Vorabentscheidung des EuGH in den verb Rs C-771/22 und C-45/23, HDI Global, ist der Insolvenzschutz nach Art 17 Pauschalreise-RL 2015/2302 nicht auf Erstattungsansprüche für Reiseleistungen beschränkt, die aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht erbracht wurden. Erfasst ist auch ein Erstattungsanspruch, der dem Reisenden aufgrund eines Vertragsrücktritts zusteht, den er vor dem Antritt der Reise und dem Eintritt der Insolvenz erklärt hat (hier: kostenloser Rücktritt nach Art 12 Abs 2 Pauschalreise-RL aufgrund der COVID-19-Pandemie).
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