Aktuelles / Verwaltungsrecht

Pauschalvergütung Verwaltungsgerichte

Bearbeiter: PD Nicolas Raschauer

Vor Kurzem wurde die Pauschalvergütungsverordnung Verwaltungsgerichte - BGBl II 2014/256, ausgegeben am 14. 10. 2014, kundgemacht. Die Höhe der Pauschalvergütung für die Leistungen der nach § 45a RAO im Rahmen der Verfahrenshilfe vor den Verwaltungsgerichten bestellten Rechtsanwälte wird für das Kalenderjahr 2014 und die folgenden Kalenderjahre mit 17.000 € jährlich festgesetzt. Die VwG-PauschVgtV tritt mit 1. 11. 2014 in Kraft; gleichzeitig tritt die VwG-PauschVgtV BGBl II 2013/408 außer Kraft.

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/267

22.12.2014
Heft 8/2014
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.