IT-Recht

Persönlichkeitsverletzungen durch Googles Autocomplete

RA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)

Für seine "Autocompletefunktion" (Autovervollständigung) kombiniert Google die Ergebnisse des "geheimen" Suchalgorithmus mit der Suchaktivität anderer Nutzer. Je häufiger nach einem Begriff gesucht wird, desto wahrscheinlicher ist sein Auftauchen in der Autovervollständigungsliste von Google. Die Vervollständigung von Suchanfragen erfolgt darüber hinaus "personalisiert", genauer gesagt, endgeräteabhängig. Daraus ergeben sich juristische Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Persönlichkeitsrecht Betroffener und der Suchmaschinenhaftung, denen der Beitrag nachspürt.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
jusIT 2013/22

26.04.2013
Heft 2/2013
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.