Thema

Perspektivenwechsel bei der Abschlussprüferhaftung: Plädoyer für eine Rückbesinnung auf § 1300 S 1 ABGB

Univ.-Ass. Dr. Isabelle Vonkilch, LL.M. (Hamburg)

Der Diskurs um die Dritthaftung des Abschlussprüfers zeichnet sich durch seine Entkoppelung von der lex lata aus. In diesem Beitrag soll der Fokus auf § 1300 S 1 ABGB gerichtet werden, der als deliktisch verstandene Haftungsnorm zur Begründung einer Dritthaftung des Abschlussprüfers taugt.

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Artikel-Nr.
Zak 2023/6

16.01.2023
Heft 1/2023
Autor/in
Isabelle Vonkilch

Dr. Isabelle Vonkilch, LL.M. (Hamburg), ist Universitätsassistentin am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der WU Wien.