Thema

Pflichtteilsminderung im Lichte der aktuellen OGH-Rsp

Mag. Eva Ondreasova

Aus Anlass von 4 Ob 98/11g = Zak 2011/702, 375

Durch das ErbRÄG 1989 wurde die Möglichkeit der Pflichtteilsminderung eingeführt. Schon mit dem KindRÄG 2001 wurde der damals neu geschaffene § 773a ABGB wieder teilweise eingeschränkt: Das Recht auf Pflichtteilsminderung besteht nach Abs 3 nicht, wenn der Erblasser die Ausübung des Rechts auf persönlichen Verkehr mit dem Pflichtteilsberechtigten grundlos abgelehnt hat. Der OGH hatte sich nun mit der Frage zu beschäftigen, ob ein vor 2001 gesetztes Verhalten gegenüber einem volljährigen Kind den Ausschluss der Pflichtteilsminderung bewirken kann. Dabei kam er zur Zulässigkeit der Pflichtteilsminderung. Es wird näher zu betrachten sein, welche Voraussetzungen für eine Pflichtteilsminderung vorliegen müssen und ob vor 2001 und danach gesetztes Verhalten im Hinblick auf die Zulässigkeit der Pflichtteilsminderung tatsächlich unterschiedlich zu beurteilen ist.

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Artikel-Nr.
Zak 2011/689

03.11.2011
Heft 19/2011
Autor/in
Eva Ondreasova

Dr. Eva Ondreasova ist geprüfte Richteramtsanwärterin im Sprengel des OLG Wien.

Publikationen (Auswahl):
Wem ist der Herstellungsgehilfe zuzurechnen? ÖJZ 2018, 657-660; Betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell, iFamZ 2017, 306-308; Das Verhältnis zwischen Familienrecht und dem übrigen Zivilrecht, insb dem Schadenersatzrecht, Zak 2016, 168-170; Das Verhältnis zwischen Familienrecht und dem übrigen Zivilrecht, insb dem Bereicherungsrecht, Zak 2016, 147-148; Zurechnung von selbständigen Anlageberatern an Banken gemäß § 1313a ABGB, ÖBA 2015, 795-804; Haftung für technische Hilfsmittel de lege ferenda, ÖJZ 2015, 593-598; Haftung für technische Hilfsmittel de lege lata, ÖJZ 2015, 443-449; Die Gehilfenhaftung. Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum österreichischen Recht mit Vorschlägen zur Reform (2013); Macht im Deliktsrecht: als Zurechnungsgrund noch zeitgemäß?, Jahrbuch zur 23. Jahrestagung der Gesellschaft junger Zivilrechtswissenschaftler (2013) 27-61.