Literaturübersicht / Schuldrecht

Pierer, Künstliche Intelligenz und Persönlichkeitsrecht, ecolex 2023/463, 752.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Nach Ansicht des Autors bietet das geltende Recht Anspruchsgrundlagen, um gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen in Zusammenhang mit neuen KI-Technologien vorzugehen. Die Darstellung einer Person auf künstlich generierten Fotos oder Videos könne das Recht am eigenen Bild (§ 78 UrhG) verletzen. Dabei komme es nur auf die Erkennbarkeit an. Die Art der Abbildung (echtes Foto, Fotomontage, KI-generiertes Bild, Zeichnung) spiele ebenso wenig eine Rolle wie die Frage, ob die Erstellungsart dem Publikum bekannt ist. An die Zulässigkeit von künstlich generierten Abbildungen sei ein strenger Maßstab anzulegen. Mit einer nachgebildeten KI-Stimme den Eindruck zu erwecken, dass eine Person eine bestimmte Aussage getätigt hat, stelle idR eine rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung (Recht an der eigenen Stimme) dar. Im Fall der Verbreitung falscher Informationen über eine Person durch Textgeneratoren wie ChatGPT seien Ansprüche wegen Kreditschädigung (§ 1330 ABGB) oder Eingriffs in das aus dem Persönlichkeitsrecht (§ 16 ABGB) abgeleitete Recht auf Namensanonymität denkbar. Passiv legitimiert sei grundsätzlich der Anbieter des KI-Tools, der sich durch Hinweise auf die Fehleranfälligkeit der generierten Texte auch nicht von der schadenersatzrechtlichen Haftung befreien könne. Neben Schadenersatz- sowie Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen komme auch ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Gewinnabschöpfung in Betracht.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2023/578

09.10.2023
Heft 16/2023