Literaturübersicht / Familienrecht

Pierer, Unterlassene Impfungen als Gefährdung des Kindeswohls? EF-Z 2015, 101.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Nach Ansicht des Autors erfordert das Kindeswohl, dass Kindern alle im Impfplan empfohlenen Impfungen verabreicht werden, sofern nicht im Einzelfall von einem Arzt bestätigte medizinische Gründe (wie etwa bekannte Unverträglichkeiten) dagegen sprechen. Wenn diese Impfungen von den obsorgeberechtigten Eltern nicht zugelassen werden, könne das Pflegschaftsgericht Maßnahmen bis hin zur Entziehung der Obsorge (als ultima ratio) treffen. Außerdem komme eine schadenersatzrechtliche Haftung der Eltern gegenüber dem Kind für kausale Gesundheitsschäden in Betracht. Ein iSd § 173 ABGB einsichts- und urteilsfähiger Minderjähriger könne eine Impfung gegen den Willen des Obsorgeberechtigten zulassen oder ablehnen. Für die Vornahme einer Impfung an einem nicht einsichtsfähigen Kind genüge die Zustimmung eines der beiden obsorgeberechtigten Elternteile.

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Artikel-Nr.
Zak 2015/368

03.06.2015
Heft 10/2015