Die Abmahnung von Besitzstörungen durch "Falschparken" wird zum Teil als Geschäftsmodell betrieben. Als Abhilfe schlägt der Autor de lege ferenda die Einführung eines obligatorischen Mandatsverfahrens für Besitzstörungen nach dem Vorbild des Mahnverfahrens nach §§ 244 ZPO vor. Zur Beschränkung der Kostenbelastung sollte die Mandatsklage nur nach TP 2 RATG vergütet werden. Auch eine Halbierung der Gerichtsgebühren wäre wünschenswert. Beachte zum Thema auch Binderlehner/Wachter, Besitzstörung auf Parkplätzen - ein Überblick, Zak 2024/142, 84 und Kodek, Besitzstörung als "Kostenfalle"? - Zu den Grenzen des Besitzschutzanspruchs, Zak 2924/143, 87.
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