Fragen der außerordentlichen Kündigung beschäftigen die Praxis konstant. Drei besonders wichtige Themen greift der Beitrag heraus: den wichtigen Grund, die Rechtzeitigkeit der Auflösungserklärung und die Frage, ob eine außerordentliche in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden kann.
Dauerschuldverhältnisse können bekanntlich ordentlich gekündigt werden, wobei Kündigungstermine und Kündigungsfristen einzuhalten sind.1 Auch außerordentliche - fristlose - Kündigungen sind möglich, sie sind aber nur für "schwere Fälle" gedacht, nämlich solche, in denen eine Weiterführung des Vertrags - und sei es nur während der ordentlichen Kündigungsfrist - unzumutbar ist. Deshalb verlangen außerordentliche Kündigungen einen wichtigen Grund.
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