Überlegungen anlässlich 6 Ob 115/21m = Zak 2021/572, 317
In 6 Ob 115/21m = Zak 2021/572, 317 setzt sich der OGH mit der Haftung einer Immobilienmaklerin für ihre Liegenschaftsschätzung und den Preisspannen bei der Wertermittlung auseinander. Die Entscheidung regt zu kritischer Reflexion an.
Hintergrund der E 6 Ob 115/21m war die Preisschätzung zweier Eigentumswohnungen durch eine Immobilienmaklerin. Nachdem der sie beauftragende Verkäufer zunächst von einem Wert von 1 Mio € ausging, erklärte die Maklerin, dass der tatsächliche Wert der Wohnungen lediglich 780.000 € betrage. Wenig später wurden die Wohnungen um 790.000 € verkauft. Als in der Folge eine schlechtere Wohnung im selben Haus zu einem höheren Kaufpreis veräußert wurde, ließ der Verkäufer die Wohnungen von zwei weiteren Immobilienmaklern schätzen. Deren Schätzung ergab einen Wert von rund 1 Mio €. Dies veranlasste den Verkäufer zur Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs gegen die Immobilienmaklerin, den er mit der Differenz zwischen dem richtigen Wert der Wohnungen und dem Kaufpreis sowie der Provision bezifferte.
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