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PRIIP-VollzugsG: Neues zum Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten und Altersvorsorgeverträgen

Martin Ramharter

Bereits seit 1. 1. 2018 verpflichtet die VO (EU) 1286/2014 Hersteller von verpackten Anlageprodukten für Kleinanleger (PRIP) und Versicherungsanlageprodukten (IBIP) zur Abfassung und Veröffentlichung eines Basisinformationsblatts (Key Information Document/KID). Berater und Verkäufer von PRIIP (PRIP und IBIP) haben das KID Kleinanlegern rechtzeitig, bevor diese durch einen Vertrag oder ein Angebot gebunden sind, zur Verfügung zu stellen. Das am 24. 4. 2018 veröffentlichte PRIIP-VollzugsG enthält Regelungen zum Anwendungsbereich und zur Vollziehung des PRIIP-Regimes in Österreich. Zudem wird für die prämienbegünstige Zukunftsvorsorge und Pensionszusatzversicherungen eine Beratungspflicht eingeführt.

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Artikel-Nr.
ZFR 2018/136

28.06.2018
Heft 6/2018
Autor/in
Martin Ramharter

MMag. Dr. Martin Ramharter ist Legist im Bundesministerium für Finanzen (Abt III/6: Versicherungsrecht, Abschlussprüferaufsichtsrecht, Wirtschaftliche Eigentümer Registerbehörde und Bundeshaftungen), Mitherausgeber der Zeitschrift für Versicherungsrecht (ZVers) und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der ZFR.

Aktuelle Publikationen:
D&O-Versicherung (2018); Elektronische Kommunikation und Internetvertrieb nach dem VersVertrRÄG 2018, VbR 2018, 168; Das neue Vertriebsrecht für Versicherungsunternehmen – Überblick und ausgewählte Fragen, insbesondere zum arbeitsteiligen Vertrieb, ZVers-Spezial 2018 (in Druck); Verbraucherschutz nach MiFID II, IDD und PRIIP, in Leupold (Hrsg), Forum Verbraucherrecht 2018 (in Druck).