Funktionstüchtige Kapitalmärkte stellen auch in der Zeit nach der Finanzkrise eine unverzichtbare Voraussetzung für eine moderne Marktwirtschaft dar. Formen der kollektiven Vermögensanlage spielen dabei eine unverzichtbare Rolle: Sie bündeln die liquiden Mittel einer Vielzahl von Investoren und stellen diese Unternehmungen mit einem mittel- und langfristigen Finanzierungsbedarf zur Verfügung. In der vorliegenden Arbeit, die im Wintersemester 2011/2012 von der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf als Habilitationsschrift angenommen wurde, setzt sich Dirk A. Zetsche, derzeit Inhaber des Propter Homines Lehrstuhls für Bank- und Finanzmarktrecht an der Universität Liechtenstein, grundlegend mit den Regelungsprinzipien kollektiver Vermögensanlagen aus der Perspektive des Privatrechts, der Rechtsökonomie und der Rechtsethik auseinander. Die wesentlichen Aussagen werden durch Vergleiche verschiedener, aus ökonomischer Sicht für das Themengebiet besonders bedeutsamer Rechtsordnungen1 überprüft. Zetsche versteht dabei kollektive Vermögensanlagen als Informations- und Marktintermediäre (Finanzintermediäre "im weiteren Sinn" ),2 die in der Lage sind, Gelder einer Vielzahl von Anlegern zu bündeln und damit unterschiedlichste Anlagestrategien zu verfolgen, ohne auf bestimmte Finanzinstrumente beschränkt oder notwendigerweise am Grundsatz der Risikostreuung ausgerichtet zu sein.3 Dies entspricht inhaltlich der Definition eines "Alternativen Investmentfonds" (AIF) nach Art 4 Abs 1 lit a AIFM-RL.4
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