Am 3. 7. 2012 legte die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag für den Retailvertrieb von Anlageprodukten vor.1 Dieser Vorschlag ist das vorläufige Ergebnis der PRIPs-Initiative der Europäischen Kommission.2 Inhalt des Verordnungsvorschlages ist die Verpflichtung zu standardisierter Produktinformation.
Der Verordnungsvorschlag steht für einen Paradigmenwechsel, wenn es um den Vertrieb von Finanzprodukten an Kleinanleger geht: Während die bisherigen Legislativakte der Union stets eine Branche von Anbietern betraf (zB IMD, MiFID, UCITS), ist nun eine sektorübergreifende Verordnung geplant, die Anlageprodukte unabhängig von ihrer Herkunft oder rechtlichen Konstruktion erfassen soll. Maßgeblich für die Anwendung der Verordnung soll allein der Vertrieb an Kleinanleger sein. Man könnte also auch von einer Verbraucherschutz-Verordnung im Finanzmarktrecht sprechen. Ansätze für einen solchen Kleinanlegerschutz gab es immer wieder, man denke nur an den Privatkunden in der MiFID. Neu ist, dass ein eigener Rechtsakt nur für den Retailvertrieb geschaffen werden soll.
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