Deskriptoren:
Arbeitsmarktservice; Ausgliederung staatlicher Verwaltungsaufgaben; "beherrschte" Privatrechtsträger (des Bundes, der Länder); Hoheitsverwaltung; juristische Personen öffentlichen Rechts; Landesvolksanwalt; Mißstandskontrolle; Ombudsmann-Einrichtungen; öffentliche Unternehmung; Privatisierung; Privatwirtschaftsverwaltung; Prüfungskompetenz (Volksanwaltschaft); Verwaltung (im Sinne des B-VG); Verwaltungskontrolle; Volksanwaltschaft.
Seit Jahren wird in vielen Staaten Europas die Privatisierung staatlicher Verwaltungsaufgaben nicht nur theoretisch diskutiert, sondern es werden - in einem von Staat zu Staat unterschiedlichen Ausmaß - auch konkrete Privatisierungsmaßnahmen praktisch/politisch umgesetzt1). Im Vordergrund stehen dabei namentlich finanz-, budget- und wirtschaftspolitische Beweggründe, wie etwa: Effizienzsteigerung durch Einführung privatwirtschaftlicher Beschäftigungs- und Führungsformen; Ausgliederung aus dem Staatsbudget; leichtere Beweglichkeit auf Finanzmärkten sowie Erzielung von Privatisierungserlösen zur Defizitreduzierung2). Eher wenig beachtet wurde bislang die Frage, welche Auswirkungen Privatisierungsmaßnahmen aufVerwaltungskontrolle und Rechtsschutz der Bürger haben. Dies gilt namentlich für jene Fälle, in denen der Staat nicht gänzlich auf die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben verzichtet, sondern Privatrechtsträger gründet und von diesen bestimmte Verwaltungsaufgaben erfüllen läßt. Die Mißstandskontrolle ausgegliederter Privatrechtsträger durch die Volksanwaltschaft (VA) soll in weiterer Folge im Mittelpunkt unserer Erörterungen stehen.
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