Thema

Privatkonkurs "neu" - Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017

Hofrat Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M.

Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017 (IRÄG 2017) brachte ua eine Reform des Abschöpfungsverfahrens. Der Beitrag stellt die Neuregelung vor und erörtert deren praktische Konsequenzen. Dabei wird auch auf einige bereits zutage getretene Auslegungsprobleme eingegangen.

Das IRÄG 2017 brachte eine Reihe von Änderungen im Privatkonkurs. Damit setzt die Novelle das Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018 um, das unter P 1.22 "Modernes Insolvenzrecht - Kultur des Scheiterns" eine Verkürzung des Abschöpfungsverfahrens und den Entfall der Mindestquote vorsah. Zur Begründung verweist das Arbeitsprogramm auf Schwierigkeiten, die vor allem ehemalige Selbstständige bei der Aufbringung der Mindestquote von 10 % haben. Durch die Neuregelung solle verhindert werden, dass Schuldner ins wirtschaftliche und gesellschaftliche Abseits gedrängt werden. Diese Intention des Gesetzgebers steht mE Versuchen entgegen, die durch die Neuregelung intendierte Begünstigung durch "strengere" Auslegung "abfedern" zu wollen.1

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Artikel-Nr.
Zak 2018/73

20.02.2018
Heft 3/2018
Autor/in
Georg Kodek

Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M. (NWUSL), ist Präsident des OGH und Univ.-Prof. an der WU Wien. Außerdem ist er als Vortragender im Rahmen der Richter- und Rechtspflegerausbildung sowie als Sachverständiger für Zivilgerichtliches Verfahrensrecht für den Europarat tätig. Daneben ist er Autor zahlreicher Veröffentlichungen aus dem Bereich des Zivil- und Zivilverfahrensrechts.