Der OGH hat am 5. 6. 2007, 10 Ob 45/07a, Zak 2007/645, 373 = ecolex 2007/285 (Limberg), zum ersten Mal zum Spannungsverhältnis von Privatstiftung und Pflichtteilsrecht in der Sache Stellung genommen und zwei wesentliche Fragen entschieden: Die Bestimmungen über die Schenkungsanrechnung (§§ 785, 951 ABGB) finden auf Vermögenswidmungen an eine Privatstiftung entsprechende Anwendung und die Zwei-Jahres-Frist des § 785 Abs 3 ABGB beginnt mit dem Vermögensopfer des Stifters zu laufen. Gibt es noch offene Fragen?
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